Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Stufe AA bzw. der Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist weitgehend konform mit WCAG 2.2 AA. Umgesetzt sind unter anderem:
- Semantische Struktur mit genau einer Hauptüberschrift je Seite.
- Sprunglink „Zum Inhalt springen“ als erstes Element jeder Seite.
- Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für große Schrift und Bedienelemente.
- Durchgängig sichtbare Fokus-Markierung bei Bedienung mit der Tastatur.
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit von Navigation, Galerie und Bildansicht.
- Alternativtexte für inhaltstragende Bilder; dekorative Bilder sind ausgezeichnet.
- Bedienelemente mit einer Mindestgröße von 44 × 44 Pixel.
-
Anhalten des automatischen Bildwechsels im Kopfbereich; bei aktivierter
Systemeinstellung
prefers-reduced-motionentfallen Bewegungsanimationen vollständig. - Alle Inhalte bleiben lesbar, wenn JavaScript deaktiviert oder blockiert ist.
Bekannte Einschränkungen
- Die Alternativtexte der Galerie beschreiben die abgebildete Form, den Blickwinkel und erkennbare Merkmale wie die Anzahl der Schraubenlöcher. Sie nennen keine konkrete Produktbezeichnung wie Nennweite oder Werkstoff, da diese Angaben den Aufnahmen nicht zu entnehmen sind.
- Die eingebettete Karte wird von einem Drittanbieter bereitgestellt; ihre Bedienelemente können von dieser Erklärung abweichen. Adresse und Telefonnummer stehen als Text neben der Karte zur Verfügung.
- Externe, eingebundene Medien können von dieser Erklärung abweichen.
Feedback & Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einem barrierefreien Format? Melden Sie sich bei uns – wir kümmern uns darum:
- zechner@edelstahltechnik.at
- Telefon
- +43 463 376 10
Wir bemühen uns, Rückmeldungen innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wenden. Diese prüft, ob die Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten werden, und kann Aufforderungen, Bescheide oder Verwaltungsstrafen aussprechen.
- Behörde
-
Marktüberwachungsbehörde Digitale Barrierefreiheit
Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63, 4021 Linz, Österreich - bafg@sozialministeriumservice.gv.at
- Meldung
- Über das Formular für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber der Behörde oder schriftlich per Post an die oben genannte Anschrift.
Diese Erklärung wurde im Juni 2026 erstellt und zuletzt am 2. September 2026 überarbeitet.