/ Leistungen
Sonderflansche nach Zeichnung — ab 1 Stück
- ab 1 Stück
- keine Mindestabnahme
- Einzel & Serie
- Losgrößen
- nach Zeichnung
- Fertigung
- ø 1720 mm
- bis Durchmesser
Was eine Sonderanfertigung ist
Sonderanfertigung heißt bei uns: Das Teil entsteht nach Ihrer Zeichnung, nicht nach einem Katalogeintrag. Das betrifft Abmessungen ebenso wie Lochbilder, Dichtflächen, Werkstoff und Oberflächenzustand.
Typisch ist der Fall, dass eine Anlage älter ist als jede aktuelle Norm, dass ein Anschluss zwischen zwei Systemen vermittelt oder dass ein Bauteil unter einem Medium steht, für das die Standardgüte nicht reicht.
Ab welcher Stückzahl
Es gibt keine Mindestabnahme. Wir fertigen ab einem Stück, auch als Einzelanfertigung nach Zeichnung.
Zu beachten ist allein die Kostenstruktur: Bei einem Einzelstück verteilen sich Rüst- und Programmieraufwand auf ein einziges Teil, während der Stückpreis mit steigender Losgröße deutlich sinkt. Wenn absehbar Nachbestellungen anstehen, lohnt es sich, das bereits in der Anfrage zu erwähnen.
Wo unsere Teile eingesetzt werden
Sonderflansche und Zeichnungsteile aus unserer Fertigung stehen überwiegend dort, wo Medien aggressiv, Drücke hoch oder Anforderungen dokumentationspflichtig sind.
Einsatzbereiche
- Petro- und Chemieindustrie
- Behälter- und Apparatebau
- Pharmaindustrie
- Lebensmittelindustrie
- Energie- und Kraftwerksbau
Was wir für ein Angebot brauchen
Am schnellsten geht es mit einer Zeichnung. Liegt keine vor, helfen uns Angaben zu Werkstoff, ähnlicher Norm, Abmessungen und Stückzahl bereits weit.
Nennen Sie außerdem gleich mit, was sonst leicht untergeht und den Termin verschiebt: einen Wunschtermin, die geforderte Zeugnisstufe und einen bestimmten Oberflächenzustand, falls er vorgegeben ist.
Hilfreich in der Anfrage
- Zeichnung oder vergleichbare Norm
- Werkstoff bzw. Medium und Temperatur
- Abmessungen und Stückzahl
- Geforderte Zeugnisstufe (3.1 oder 3.2)
- Wunschtermin
Womit Sie bei der Lieferzeit rechnen sollten
Den Ausschlag geben die Bearbeitungsstufen und die Materialverfügbarkeit. Solange eine Standardgüte in üblicher Abmessung ausreicht, ist der Weg kurz — das Material liegt, es muss nur bearbeitet werden.
Zeit kostet alles, was vorher beschafft oder terminlich abgestimmt werden muss: ein Sonderwerkstoff, ein sehr großer Durchmesser, eine hohe Blattstärke. Und die externe Abnahme für ein 3.2-Zeugnis, die sich nicht nachträglich einschieben lässt.
Deshalb die Bitte: Nennen Sie Ihren Wunschtermin schon in der Anfrage. Wir bestätigen ihn mit dem Angebot oder sagen Ihnen, was stattdessen machbar ist. Eilaufträge sind nach Rücksprache möglich.
3.1 oder 3.2 — was den Unterschied macht
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 stellt ein vom Hersteller autorisierter Prüfer aus, der betrieblich unabhängig von der Produktion ist. Es belegt die konkrete Lieferung mit echten Mess- und Testergebnissen und wird rein intern abgewickelt.
Ein 3.2-Zeugnis verlangt zusätzlich die Abnahme durch eine externe, unabhängige Instanz — den TÜV, eine Klassifikationsgesellschaft oder einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen. Gefordert wird das typischerweise bei Druckgeräten höherer Kategorien nach PED, in der Chemie- und Raffinerietechnik sowie bei Offshore- und Nuklearanwendungen.
Für Sie hat das eine praktische Folge: Die 3.2-Abnahme muss terminlich mitlaufen. Wer sie erst nach der Fertigung anmeldet, verliert Zeit, die sich nicht mehr aufholen lässt.